Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben vor Kurzem die für Neuwagen geltenden CO2-Zielwerte fürs Jahr 2030 verabschiedet. Demnach müssen die Autohersteller ihren CO2-Ausstoss von 2021 bis 2030 um 37,5% senken. Halten sie ihren Zielwert nicht ein, werden hohe Sanktionszahlungen fällig. Dieser Beschluss ist auch für die Schweiz relevant, da sie bisher die Zielwerte der EU übernommen hat. Ob das weiterhin so bleibt, darüber wird im Rahmen der gerade laufenden Totalrevision des CO2-Gesetzes debattiert. «Es liegt am Parlament, die konkreten Reduktionsziele zu beschliessen», sagt Christoph Schreyer, Leiter Mobilität im Bundesamt für Energie. «Das Geschäft wird zurzeit in der zuständigen Kommission des Ständerats beraten, danach folgt die Behandlung im Plenum. Anschliessend geht das Geschäft wieder in den Nationalrat.» Für die Schweizer Autoimporteure hätte ein Reduktionsziel von 37,5% weitreichende Folgen: Es lässt sich faktisch nur durch Elektrifizierung und Biotreibstoffe erreichen.
Energieeffizienzkategorie: Absoluter Energieverbrauch soll massgebend sein
Weitere wichtige Neuerungen im Mobilitätsbereich bringt die Teilrevision der Energieeffizienzverordnung mit sich. Derzeit findet die Vernehmlassung dazu statt. Künftig soll die Energieeffizienzkategorie von Personenwagen nur noch nach dem absoluten Energieverbrauch festgelegt werden, der sich aus dem Primärenergie-Benzinäquivalent ergibt. Dieses bezieht auch den Energieaufwand für die Treibstoff- und Strombereitstellung mit ein. Bisher wurde das Leergewicht der Autos mitberücksichtigt. «Dadurch sollte sichergestellt werden, dass in allen Fahrzeugkategorien eine ausreichende Differenzierung nach Energieeffizienzkategorien vorhanden ist», erklärt Christoph Schreyer. «Analysen und Gespräche mit Branchenakteuren, Umwelt- und Konsumentenverbänden haben gezeigt, dass diese Gewichtung an Bedeutung verloren hat – auch durch das Aufkommen alternativer Antriebe.»
Energieetikette soll übersichtlicher werden
Zudem sieht die revidierte Energieeffizienzverordnung vor, dass die Energieetikette für Personenwagen einfacher und übersichtlicher wird. Neu stellt sie laut Christoph Schreyer die Angaben zu Verbrauch, CO2-Emissionen und Energieeffizienzkategorie in den Vordergrund und bildet sie leicht verständlich ab: «Die bisherige Etikette beinhaltete zusätzlich Angaben, die sehr technisch und für die meisten Autokäuferinnen und -käufer schwer zu verstehen waren – etwa das Benzinäquivalent. Auf diese Angaben wird auf der neuen Etikette verzichtet.» Auch die bisherigen Textbausteine mit generellen Erläuterungen fallen weg, da sie beim raschen Hinsehen nicht gelesen werden konnten. Zudem enthält die Regelung Vorgaben für die Werbung: Neu muss die Energieeffizienzkategorie des beworbenen Fahrzeugs auf den ersten Blick deutlich sichtbar sein.